Barrierefreiheit Schlossgarten

Antrag an die Sitzung des Schlossausschusses am 3.5.12

Die Fraktion von B90/Die Grünen beantragt:

Der neu anzulegende Garten des Wittelsbacher Schlosses wird barrierefrei angelegt und gestaltet. Das Planungsbüro Hackl Hoffmann wird beauftragt, eine Planung  für die barrierefreie Nutzung des Schlossgartens zu erarbeiten und vorzulegen.

Begründung:

Am 26. März 2009 trat die Behindertenrechtskonvention der UN in Deutschland in Kraft. Die Konvention verlangt für alle Menschen die voll wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Teilhabe ist die Barrierefreiheit. 

In den beiden abgelehnten Entwürfen zur Freianlagenplanung, vorgestellt im Schlossausschuss vom 02.07.2009, war die barrierefreie Nutzung des Schlossgartens mittels einer Rampe vorgesehen. Der Kostenschätzungen dafür lagen im Rahmen. Diese Entwürfe beweisen, dass es möglich ist, den Schlossgarten  allen Menschen als Ort der Erholung und Entspannung anzubieten.