Baumschutzverordnung

Der Stadt Friedberg erlässt eine Baumschutzverordnung mit folgenden Maßgaben:

Geschützt sind Bäume, die einen Stammumfang von 60 cm und mehr haben ( 1m über dem Boden gemessen). 
Mehrstämmige Bäume unterliegen der Baumschutzverordnung, sofern 1 Stamm einen Stammumfang von mindestens 40 cm hat und alle Stämme in der Addition einen Stammumfang von mindestens 60 cm aufweisen.

Die Baumschutzverordnung gilt nicht für Hecken, die als lebende Einfriedungen dienen und durch regelmäßigen Schnitt in Form gehalten werden, sowie Obstgehölze, mit Ausnahme folgender Arten: Walnuss, Holzbirne, Holzapfel, Vogelkirsche, Holunder und Hasel. 

Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.

Begründung: 

Viele bayerische Städte haben inzwischen eine Baumschutzverordnung (Bamberg, München, Augsburg…) um den Baumbestand zu schützen und damit gutes Stadtklima, sowie die Stadtansicht zu erhalten. 

Weitere Begründung mündlich.