Der Stadtrat stimmt der Umsetzung der beiliegenden Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Friedberg zu. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für Bearbeitungsgebühren zur nächsten Stadtratssitzung vorzulegen.
Begründung: Die Informationsfreiheitssatzung gewährt einen grundsätzlich freien Zugang zu Informationen, die bei der Stadt Friedberg oder ihren Eigenbetrieben im eigenen Wirkungskreis vorhanden sind. Regelungsgegenstände des übertragenen Wirkungskreises fallen dagegen nicht unter die Informationsfreiheitssatzung.
Nach der Satzung können nicht nur Betroffene oder Verfahrensbeteiligte Informationen verlangen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, sondern jedermann, der an Akteninhalten interessiert ist.
Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse privater Firmen oder besondere öffentliche Belange bleiben aber weiterhin geschützt.
Geheimhaltung schürt Misstrauen, Offenlegung schafft Vertrauen. Mit einer Informationsfreiheits-Satzung kann eine Kommune sich selbst dazu verpflichten, die Verwaltungsvorgänge im Rathaus allgemein zugänglich zu machen. Damit werden die Vorgänge in der Verwaltung für jeden Bürger/jede Bürgerin transparent und nachvollziehbar.
Über 70 bayerische Kommunen haben bereits für ihre BürgerInnen eine Informationsfreiheitssatzung erlassen. Wir halten dies im Sinne einer transparenten und bürgerfreundlichen Stadt Friedberg ebenfalls für erforderlich.
Gemäß den Erfahrungen der anderen Kommunen hält sich die Zahl der gewünschten Auskünfte in einem überschaubaren Rahmen, so dass dies voraussichtlich zu keiner spürbaren Mehrbelastung der Verwaltung kommt.