Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Schwaben einen Antrag auf Erlass einer Sperrbezirksverordnung zu stellen, mit dem Ziel, die Ausübung der Prostitution im gesamten Gebiet der Stadt Friedberg, einschließlich der Ortsteile, zu verbieten.
Begründung: Da die Stadt Friedberg voraussichtlich die Einwohnergrenze von 30.000 bis zur Kommunalwahl überspringen wird, ist auch die Ansiedlung von Prostitutionsgewerbe möglich. Die Grüne Stadtratsfraktion lehnt Prostitution ab, da sie eine permanente Menschenrechtsverletzung darstellt, somit sind frühzeitig Vorkehrungen zur Verhinderung der Ansiedlung von Prostitution im Friedberger Stadtgebiet zu treffen.
Aufgrund der nach wie vor ländlichen Struktur, nur knapp 20.000 Einwohnern in der Kernstadt 10.000 Einwohner in 13 Ortsteilen ist die Einwohnergrenze von 30.000 als relativ zu betrachten, somit kann die Einwohnergrenze für die Zulassung der Ansiedlung von Prostitution auf 50.000 angehoben werden. Die Struktur in Friedberg ist geprägt, von Wohnen und Landwirtschaft und bringt u.E. die Voraussetzung für die Anhebung mit.
Prostitution ist die freie Verfügbarkeit des weiblichen Körpers zum Gebrauch durch Männer und macht alle Frauen zur potentiellen Ware. Prostitution ist strukturelle Gewalt gegen Frauen und hat für alle Frauen negative Auswirkungen, sowie auf die Gesellschaft im Ganzen. Im Besonderen auf junge Menschen. Junge Männer, die die Verfügbarkeit von weiblichen Körpern als Normalität betrachten und junge Frauen, die sich diesem Frauenbild stellen müssen. Wir sehen in einem friedbergweiten Sperrbezirk einen aktiven Beitrag zum Jugendschutz. In erster Linie schädigt die Prostitution die Frauen, die nachgewiesener Maßen, diesem Gewerbe meist nicht „freiwillig“ nachgehen. Nach Schätzung betrifft dies rund 95% der Frauen die in der Prostitution arbeiten, wovon viele über Menschenhändlernetzwerke nach Deutschland gebracht werden. Die meist dadurch einhergehende Begleitkriminalität erscheint uns nicht erstrebenswert für unsere Stadt.
Unseres Erachtens widerspricht Prostitution der Deklaration der Menschenrechte, da sie das Recht auf Unversehrtheit, körperlich und seelisch, mit Füßen tritt.
Wir verweisen auf den einstimmigen Beschluss der Stadt Landsberg zu dieser Thematik