Eintragungszeiten

Dringlichkeitsantrag: 

Ausweitung Eintragungszeiten während des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“

Der Stadtrat möge beschließen: 

Die Verwaltung wird beauftragt, während der zweiwöchigen Eintragungsfrist des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ vom 31.1. bis 13.2. zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten während des Parteiverkehrs von Montag bis Freitag mindestens einmal in den wöchentlich bis 20 Uhr, sowie an den beiden Samstagen und Sonntagen von 10 bis 12 Uhr die Möglichkeit der Eintragung im Rathaus anzubieten. 

Weiterhin sollen jeweils an den Sonntagen Eintragungsräume in den Stadtteilen von 14 – 17 Uhr angeboten werden, z.B. Ottmaring für die südlichen Stadtteile und Stätzling für die nördlichen Stadtteile. 

Die Eintragungszeiten sind im Stadtboten und auf der Website der Stadt bekanntzugeben. 

Begründung: 

Der Gesetzgeber verpflichtet die Kommunen in Art. 68, Absatz 2 des Bayerischen Landeswahlgesetzes, „ausreichend Gelegenheit“ zu bieten, damit sich jede stimmberechtigte Person beteiligen kann. Das ist vor allem durch Eintragszeiten über die üblichen Öffnungszeiten während des Parteiverkehrs hinaus sicherzustellen. Daher verweist das Gesetz ausdrücklich darauf, dass die Eintragungsstunden „so zu bestimmen“ seien, dass eine Eintragung möglich wird.

Zusätzlich sind Eintragungsräume vor Ort nötig, um die Wahrnehmung der demokratischen Abstimmungsrechte nicht mit zu hohen Hürden zu versehen. Gerade mobile Eintragungsräume, die in den Ausführungsbestimmungen des Staatsministerium des Inneren zu vergangenen Volkbegehren ausdrücklich erwähnt werden, können helfen in den Stadtteilen eine Eintragungsmöglichkeit anzubieten.