Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, während der zweiwöchigen Eintragungsfrist des Volksbegehrens „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten während des Parteiverkehrs von Montag bis Freitag wenigstens dreimal in den Abendstunden (bis 20 Uhr )und an beiden Samstagen die Möglichkeit der Eintragung anzubieten.
Weiterhin sollen neben den Verwaltungsgebäuden, an den Samstagen oder Sonntagen Eintragungsräume in den Stadtteilen angeboten werden, um die
die Eintragung in das Volksbegehren zu ermöglichen.
Begründung:
Der Gesetzgeber verpflichtet die Kommunen in Art. 68, Absatz 2 des Bayerischen Landeswahlgesetzes, „ausreichend Gelegenheit“ zu bieten, damit sich jede stimmberechtigte Person beteiligen kann. Das ist vor allem durch Eintragszeiten über die üblichen Öffnungszeiten während des Parteiverkehrs hinaus sicherzustellen. Daher verweist das Gesetz ausdrücklich darauf, dass die Eintragungsstunden „so zu bestimmen“ seien, dass eine Eintragung möglich wird.
Zusätzlich sind Eintragungsräume vor Ort nötig, um die Wahrnehmung der demokratischen Abstimmungsrechte nicht mit zu hohen Hürden zu versehen. Gerade mobile Eintragungsräume, die in den Ausführungsbestimmungen des Staatsministerium des Inneren zu vergangenen Volkbegehren ausdrücklich erwähnt werden, können helfen in den Stadtteilen eine Eintragungsmöglichkeit anzubieten.