Die Verwaltung wird beauftragt, ein Inklusionskonzept für den schrittweisen barrierefreien Umbau der öffentlichen Gebäude und des öffentlichen Raumes zu erarbeiten.
Begründung:
Seit 2009 ist in Deutschland das Übereinkommen der Vereinigten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbindlich. Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es: ….“den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“ (Art.1) In einer inklusiven Gesellschaft sind alle Menschen Teil der Gesellschaft, niemand wird ausgegrenzt, alle können am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist, dass bauliche Barrieren vermieden und dort, wo vorhanden, abgebaut werden.
Friedberg soll barrierefrei gestaltet werden. Voraussetzung dafür ist eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes. Anschließend muss ein Zeitplan entwickelt werden, in dem der schrittweise Umbau unserer Stadt gestaltet wird.
An dem Prozess der Umgestaltung sollen die Bürgerinnen und Bürger mit beteiligt werden um den inklusiven Gedanken nachhaltig zu verankern. Ziel ist die Chancengleichheit und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt am Gemeinwesen.